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Jetzt kennenlernenAm 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) in Kraft – ein Meilenstein für digitale Teilhabe, aber auch eine Herausforderung für viele Unternehmen. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur Abmahnungen und Bußgelder, sondern auch den Ausschluss einer wachsenden Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen.
Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) und verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Im Mittelpunkt stehen digitale Angebote, insbesondere:
- Websites und Online
- Shops
- Mobile Apps
- E-Books
- Self-Service-Terminals
- Digitale Kommunikationsdienste (z. B. Chat, Kontaktformulare)
Das Ziel: Alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – sollen diese digitalen Angebote gleichberechtigt nutzen können.
Das Gesetz betrifft vor allem private Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Besonders relevant ist es für Betreiber von Online-Shops, Anbieter digitaler Dienstleistungen (z. B. Buchungsplattformen) sowie Unternehmen mit kundenorientierten Websites. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro – zumindest formal. Aber: Auch wenn du nicht direkt betroffen bist, solltest du weiterlesen.
Selbst wenn dein Unternehmen nicht direkt unter die gesetzliche Pflicht fällt, kann es dennoch aus strategischer Sicht äußerst sinnvoll sein, deine Website freiwillig barrierefrei zu gestalten. Zum einen bietet dir das ein hohes Maß an Zukunftssicherheit – denn Gesetze entwickeln sich weiter, und was heute noch freiwillig ist, kann morgen bereits verpflichtend sein. Wer frühzeitig handelt, erspart sich später oft kostspielige Anpassungen unter Zeitdruck.
Darüber hinaus profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen von barrierefreien Angeboten: Barrierefreiheit verbessert in der Regel die gesamte Nutzererfahrung. Eine klar strukturierte Navigation, gut lesbare Inhalte und eine verständliche Sprache erleichtern allen Besuchern die Orientierung – was sich positiv auf die Verweildauer, die Nutzerzufriedenheit und letztlich auch auf die Conversionrate auswirken kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Auffindbarkeit deiner Seite: Suchmaschinen wie Google bevorzugen technisch saubere, zugängliche Websites, da sie einfacher indexierbar sind. Mit barrierefreier Gestaltung tust du also auch deiner SEO etwas Gutes.
Und nicht zuletzt sendest du ein starkes Signal nach außen. Indem du freiwillig auf Barrierefreiheit achtest, zeigst du, dass dir digitale Teilhabe, Inklusion und gesellschaftliche Verantwortung am Herzen liegen. Das stärkt nicht nur dein Markenimage, sondern schafft Vertrauen bei Kund*innen, die Wert auf soziale Verantwortung legen.
Wenn dein Unternehmen von der Regelung betroffen ist oder du einfach vorbereitet sein möchtest, empfehle ich dir:
1. Website auf Barrierefreiheit prüfen lassen – ich biete eine professionelle Analyse deiner Seite an.
2. Barrierefreie Standards umsetzen, z. B.:Kontraste, Schriftgrößen, TastaturbedienbarkeitAlt-Texte für BilderKlare NavigationLeichte Sprache oder verständliche Formulierungen
3. Lösungen für E-Commerce oder PDF-Dokumente anpassen